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Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Abholservice:

 Annahme und Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Abholservices, Die einfache Nutzung des Dienstes

Mit der Abholung akzeptieren Sie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Abholdienstes (CGV). Pick-Up Car Service behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf einseitig und ohne Vorankündigung zu ändern.

1:

Für alle Fahrzeugabholungen durch das Pick-Up Car Service-Unternehmen bestätigt der Fahrer, dass er über Kraftstoff oder Energie verfügt, die über der Reserve liegt, sodass der Fahrer die Rückfahrt für die verschiedenen Dienste antreten kann.

Das Fahrzeug ist zugelassen, versichert und alle Fahrzeugpapiere befinden sich im Fahrzeug.

2:

Für Fahrzeuge ohne ausreichend Kraftstoff/Energie (in der Reserve) wird grundsätzlich ein Betankungspaket in Höhe von 25 € ohne Mehrwertsteuer + 10 Liter Kraftstoff an der der Abholstelle am nächsten gelegenen Tankstelle erhoben.

3:

Für ein Fahrzeug, das bei der Rendez-vous-Abholung nicht verfügbar ist, wird Ihnen eine Pauschale von 35 € ohne Mehrwertsteuer berechnet. Ein Fahrzeug mit eingeschalteter Motorfehlerleuchte wird von unseren Fahrern ebenfalls abgelehnt (Fotos vom Fahrer bestätigt)

4:

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs ist die Unterzeichnung des Abholscheins zwingend erforderlich. Der Fahrer macht systematisch Fotos vom Fahrzeug + möglichen Schäden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Im Falle einer Reklamation fügen Sie bitte Fotos bei.

Das Unternehmen kann nicht für Schäden am Fahrzeug des Kunden haftbar gemacht werden, wenn zuvor keine Kontrollen zwischen dem Kunden und dem Fahrer durchgeführt wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug vor und nach der Abholung in einwandfreiem Zustand ist. Sollte es dem Kunden aus besonderen Gründen nicht möglich sein, diese Kontrolle vor/nach der Abholung im Beisein des Fahrers durchzuführen, kann eine spätere Reklamation nicht mehr angenommen werden; in diesem Fall ist das Wort des Fahrers maßgebend.

Nach der Intervention hat der Kunde 24 Stunden Zeit, etwaige Anomalien zu melden; nach dieser Zeit werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.

5:

Für den Abholservice bleibt ein Stellplatz für unser Servicefahrzeug zwingend erforderlich, grundsätzlich nutzt der Fahrer entweder einen Besucherparkplatz oder den Stellplatz des abzuholenden Fahrzeugs. Keine gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze.

6:

Es dürfen keine wertvollen Gegenstände im Fahrzeug verbleiben, Pick-Up Car Service kann bei Verlust oder Diebstahl nicht haftbar gemacht werden.

7:

Alle Ihre Daten werden vertraulich behandelt und vom Abholdienstleister verarbeitet. Im Streitfall vereinbaren die Parteien, eine gütliche Lösung anzustreben. In Ermangelung einer gütlichen Lösung unterliegt dieser Vertrag dem luxemburgischen Recht.

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© 2023 von Pick-Up Car Service 

Allgemeine Informationen:
 

Pick-Up Car Service SARL-S 

21, Rue du Well Roman L-8070
Bertrange, Luxemburg

contact@pickupcarservice.lu

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